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Versteckte Tiere in Lebensmitteln


In vielerlei verarbeiteten Lebensmitteln sind versteckte Tierprodukte enthalten – häufig ohne, dass dies gekennzeichnet werden muss. Stellen Sie sich vor, wenn Sie als Verbraucher sofort erkennen könnten, wo Zutaten oder Verarbeitungshilfsstoffe tierischen Ursprungs enthalten sind. Und wie wäre es, wenn die Begriffe "vegetarisch" und "vegan" juristisch definiert würden, so dass nur Produkte, die auch wirklich vegetarisch oder vegan sind, so beworben werden dürften? Eine Wunschvorstellung? Es liegt in Ihrer Hand! Fordern Sie jetzt mit uns gemeinsam Ilse Aigner dazu auf, diese Wünsche umzusetzen!

Textmuster

Sehr geehrte Frau Aigner,

mit diesem Schreiben möchte ich Sie darum bitten, die Deklaration für Lebensmittel, welche tierische Inhaltsstoffe enthalten, zu verbessern. In vielerlei verarbeiteten Lebensmitteln sind Tierprodukte enthalten. Häufig, ohne dass dies gekennzeichnet werden muss. Um Transparenz und Wahlfreiheit für mich als Verbraucher zu ermöglichen, bitte ich Sie, für gesetzliche Klarstellung zu sorgen:

1. Wo Zutaten oder Verarbeitungshilfsstoffe tierischen Ursprungs eingesetzt werden, muss dies deutlich erkennbar sein. Das gilt auch für tierische Bestandteile in Aromen, Zusatzstoffen und technischen Hilfsstoffen, die während des Produktionsprozesses zum Einsatz kommen. Ebenso wie bei allergenen Stoffen bereits vorgeschrieben, soll die Kennzeichnung für jegliche Stoffe tierischen Ursprungs vorgeschrieben sein. Wer aus gesundheitlichen, ethischen oder religiösen Gründen teilweise oder vollständig auf Zutaten tierischen Ursprungs verzichten möchte, muss die Möglichkeit haben, diese erkennen zu können.

2. Die Begriffe "vegan" und "vegetarisch" müssen rechtlich definiert werden. Die im Rahmen der neuen EU-Lebensmittelinformationsverordnung vorgeschlagenen Definitionen sollten hierbei als Grundlage dienen. Die Bundesregierung soll sich dafür einsetzen, dass die vom Europaparlament bereits bestätigten Definitionen auch von der EU-Kommission und vom Rat der EU in die endgültige Fassung der Lebensmittelinformationsverordnung aufgenommen und auf nationaler Ebene schnellstmöglich umgesetzt werden. Diese Definitionen sind auch im Einklang mit den Empfehlungen des Vegetarierbundes und der European Vegetarian Union mit ihren europaweit 45 Mitgliedsorganisationen.

Mit freundlichen Grüßen

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